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   AG Löbau, 12.02.2008 - 6 C 290/06   

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AG Löbau, 12.02.2008 - 6 C 290/06 (https://dejure.org/2008,33235)
AG Löbau, Entscheidung vom 12.02.2008 - 6 C 290/06 (https://dejure.org/2008,33235)
AG Löbau, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 6 C 290/06 (https://dejure.org/2008,33235)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 2008, 486
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 112/10

    Zur Verwendung von Verbrauchswerten eines nicht geeichten Wasserzählers im Rahmen

    Ermittle der Vermieter den Verbrauch anhand nicht (mehr) geeichter Messgeräte, verstoße er gegen ein den Verbraucher schützendes gesetzliches Verbot; die so ermittelten Werte seien zur Feststellung des tatsächlichen Verbrauchs deshalb ungeeignet (BayObLG, WuM 2005, 479 f.; LG Saarbrücken, WuM 2005, 606; AG Löbau, WuM 2008, 486; AG Esslingen, WuM 2008, 301; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl., § 556 BGB Rn. 116; Bierbaum, GE 2000, 848).
  • AG Holzminden, 04.05.2011 - 10 C 300/10

    Betriebskostenabrechnung - Verbrauchswerte durch ungeeichte Erfassungsgeräte

    Ungeeichte Erfassungsgeräte können keine Grundlage für eine Betriebskostenabrechnung sein (vgl. für ungeeichte Wasseruhren, AG Löbau, Urteil vom 12.02.2008, Az.: 6 C 290/06, zitiert nach juris).
  • AG Aachen, 08.09.2010 - 101 C 233/10

    Anforderungen an die materielle Richtigkeit einer Heizkostenabrechnung

    Auch die angesetzten Warmwasserkosten in Höhe von 277, 20 EUR sind nicht zu berücksichtigen, da - unstreitig - keine geeichte Wasseruhr vorliegt (vgl. AG Löbau, Urt. v. 12.02.2008, Az.: 6 C 290/06).
  • LG Bautzen, 02.03.2010 - 1 S 87/09

    Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf Rückzahlung der Kaution sowie von

    Während das Amtsgericht Löbau hieraus ein generelles Beweismittelverwertungverbot entnimmt (Vergl.: Urteil v. 12.02.2008 - Az.: 6 C 290/06 , zit. [...]), meinen demgegenüber andere Gerichte, dass in solchen Fällen zumindest dann nach dem Flächenmaßstab abgerechnet werden kann, wenn die Einzelwasserzähler wegen Ablaufs der Eichfrist nicht mehr zu verwenden sind und - unausgesprochen - der Gesamtverbrauch im Anwesen feststellbar ist (Vergl. LG Saarbrücken, Urteil v. 22.07.2005 - Az.: 13 B S 23/05 zit: [...] = GE 2006, 1557; AG Esslingen, Urt. v. 14.10.2004 - 1 C 1532/04 , zit. [...]), und gehen dagegen Berliner Gerichte davon aus, dass die Werte dennoch als Grundlage verwendet werden könnten, wenn der Verwender das ordnungsgemäße Funktionieren der Geräte nachweisen kann (Vergl.: AG Berlin, Urt. v. 26.06.2007 - Az.: 2b C 376/06 zit. nach [...]).
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